Schutz im Frauenhaus

Nach dem telefonischen / persönlichen Erstkontakt bekommt die Frau zu jeder Tages- und Nachtzeit Unterkunft und Schutz im Frauenhaus.

 

Für die Aufnahme ins Frauenhaus sollte die Frau wenn möglich Folgendes mitbringen:

  • Ausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländerinnen), Kinderpässe, Geburtsurkunden
  • Impfpässe, Krankenversicherungskarten
  • Kontokarte, Sparbücher
  • Schulsachen
  • Kleidung, Toilettenartikel, wichtige Medikamente
  • Bargeld

 

Die aufgenommenen Frauen erhalten nach Möglichkeit zusammen mit ihren Kindern ein Zimmer mit eigenem Bad. Die übrigen Räume (Küche,

Esszimmer, Wohnzimmer, etc.) werden gemeinschaftlich genutzt.

Das Frauenhaus ist ein Selbstversorger-Haus, d.h. jede Frau gestaltet ihren Tagesablauf (Einkauf, Kochen, Putzen, Kindererziehung) selbst.

 

Folgende Hilfs- und Beratungsangebote können die Bewohnerinnen nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Anspruch nehmen:

  • Akute Krisenintervention
  • Bearbeitung von Gewalterfahrungen bzw. der Trennungssituation
  • Psychosoziale Beratung
  • Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
  • Begleitung zu Behörden
  • Vermittlung und Beratung bezüglich medizinischer, rechtlicher, sozialer und psychischer Probleme
  • Entwicklung von Lebensperspektiven
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und Herstellen von sozialen Kontakten
  • Beratung hinsichtlich gesundheitlicher Versorgung, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Fragen zum Gewaltschutzgesetz, familienrechtliche Fragen, etc.