Die Arbeit des Frauenhauses zielt auf den Schutz der Frauen und deren Kinder, welche in häuslicher Gemeinschaft von Gewalt betroffen oder
bedroht sind.
Gewalt gegen Frauen findet sich in allen gesellschaftlichen Schichten und kann sich in unterschiedlicher Form zeigen
- Sexuelle Gewalt
- Körperliche Misshandlung
- Beschimpfungen
- Bedrohungen
- Erniedrigung
- Ausgehverbot / Freiheitsentzug
- Haushaltsgeldentzug
- Psychoterror
Die Gewährung von Schutz und Sicherheit sind neben der Anonymität und Eigenverantwortlichkeit essentiell für die Arbeit mit den
aufgenommenen Frauen und Kindern. Die Arbeit mit den Frauen orientiert sich an den Grundsätzen der Wertschätzung, Eigenverantwortlichkeit,
Menschenwürde, Akzeptanz der kulturellen und individuellen Werte, persönlichen Lebensentwürfe, des Selbstbestimmungsrechts und dem Wohl
von Frau und Kind.
Im Haus können Frauen mit ihren minderjährigen Kindern aufgenommen werden (Mädchen bis 18 Jahre, Jungen bis 14 Jahre).
Bei der Aufnahme spielen Nationalität, Religion oder regionale Herkunft keine Rolle. Voraussetzung ist jedoch die eigenständige Entscheidung der
Frau.
Im Haus arbeiten ausgebildete Fachkräfte, die individuelle Unterstützung bieten.