Die Arbeit des Frauenhauses zielt auf den Schutz der Frauen und deren Kinder, welche in häuslicher Gemeinschaft von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Im Haus können Frauen mit ihren minderjährigen Kindern aufgenommen werden (Mädchen bis 18 Jahre, Jungen bis 14 Jahre).
Gewalt gegen Frauen findet sich in allen gesellschaftlichen Schichten und kann sich in unterschiedlicher Form zeigen:
- Sexuelle Gewalt
- Körperliche Misshandlung
- Psychische Gewalt: Beschimpfung, Erniedrigung, Bedrohung, Beleidigung, Beschuldigung
- Soziale Gewalt: Ausgehverbot, Freiheitsentzug, Isolation, Kontrolle
- Haushaltsgeldentzug / Finanzielle Ausbeutung